WISSENSWERTES FÜR SIE
Informationen für Patienten
Wann sollte man zum Oralchirurgen gehen?
Überweisung vom Zahnarzt? So geht es bei uns weiter …
Termin
Wenn Sie von Ihrem Zahnarzt zu uns überwiesen worden sind, vereinbaren Sie bitte einen Termin innerhalb unserer Sprechzeiten oder lassen sich einen Termin über die überweisende Praxis einholen.
Verhindert?
Halten Sie diese Termine bitte nach Möglichkeit ein oder sagen frühzeitig ab, wenn Sie verhindert sein sollten. Auf diese Weise kann der freiwerdende Termin wieder vergeben werden, wodurch auch Ihre eigene Behandlung nicht länger als notwendig verschoben werden muss.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Für einen Termin bei uns benötigen Sie einen Überweisungsschein von Ihrem Zahnarzt.
Sie erreichen uns telefonisch zu den genannten Öffnungszeiten. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail mit Ihrem Anliegen schreiben und ihre Telefonnummer hinterlassen.
Für die Terminplanung benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
- Wer ist Ihr Zahnarzt?
- Wie lautet der Behandlungsauftrag?
- Wurden bereits Röntgenbilder angefertigt?
- Sowie Ihren Namen und ihre Telefonnummer.
Mit einem präoperativen Gespräch kommen wir unserer Pflicht nach, Sie über die anstehende Therapie, Möglichkeiten, Risiken bzw. Alternativen aufzuklären. Es ist uns wichtig, dass der Ablauf der Behandlung und ggf. daraus entstehende Kosten mit Ihnen besprochen werden. Der behandelnde Arzt berät Sie, was vor und nach der OP zu beachten ist und beantwortet Ihre Fragen.
Für ein Vorgespräch planen Sie bitte ca. 30 Minuten ein.
Zum Vorgespräch bitten wir Sie Ihre Versichertenkarte, bereits angefertigte Röntgenaufnahmen und einen Überweisungsschein von Ihrem Zahnarzt mitzubringen. Sollten Sie regelmäßige Medikamente einnehmen, bringen Sie bitte einen aktuellen Medikamentenplan mit.
Der Überweisungsschein und Röntgenbilder können vom Zahnarzt digital übermittelt werden (per KIM).
Wenn Sie in der Funktion eines gesetzlichen Betreuers einen Patienten/in begleiten, bringen Sie bitte einen Betreuerausweis mit.
Für die Behandlung von Kleinkindern benötigen wir beim Vorgespräch einen Nachweis zur Sorgerechtsregelung (alleiniges Sorgerecht / geteiltes Sorgerecht) mit entsprechendem Ausweisdokument des anwesenden Elternteils.
Bitte bringen sie einen Überweisungsschein und aktuelle Röntgenbilder mit. Wichtig sind auch eine Liste Ihrer Medikamente, Allergie- und sonstige Ausweise sowie Ihre Versichertenkarte.
In Ihrem Interesse benötigen wir Ihre zahnärztlichen und allgemeinmedizinischen Befunde, weshalb wir vor Behandlungsbeginn eine genaue Anamnese erheben. Daher erhalten Sie von uns vor Behandlungsbeginn einen Anamnesebogen mit verschiedenen Fragen. Gerne helfen wir Ihnen, den Bogen auszufüllen.
Zum OP-Termin bringen Sie bitte Ihre Chipkarte mit.
Wenn Sie von uns im Rahmen der Aufklärung einen Kostenvoranschlag bekommen haben, bringen Sie diesen bitte unterschrieben zur OP wieder mit.
Operation in Narkose
Für einen OP-Termin in Narkose bringen Sie bitte den Narkosebogen ausgefüllt mit (ggf. 2 Unterschriften bei geteiltem Sorgerecht eines Kindes) und beachten sie bitte unbedingt die separate Checkliste.
Tragen Sie möglichst in sportliche Kleidung und bequeme Schuhe. Bringen Sie bitte Bettwäsche (Kopf- und Bettbezug, Laken) mit.
Wenn es sich um einen Eingriff mit lokaler Betäubung handelt, sollten Sie vorher etwas essen und trinken.
Vor einer OP in Vollnarkose müssen sie 6 Stunden vorher nüchtern sein (nicht essen und nicht trinken).
Je nach Umfang des Eingriffes empfiehlt es sich, eine Begleitperson als Fahrer zu organisieren.
Bei Eingriffen in Vollnarkose muss Sie eine Begleitperson in der Praxis abholen, Sie sind 24h nicht fahrtüchtig.
Sollten Sie zusätzlich vor der OP Medikamente zur Beruhigung erhalten (z.B. Dormicum) ist eine Begleitperson Pflicht. Dazu erfolgt im ersten Gespräch eine Aufklärung.
Ihr behandelnder Arzt bespricht beim Aufklärungsgespräch mit Ihnen, ob ihr Blutverdünner abgesetzt werden sollte. Geben Sie im Rahmen der Anamnese bei uns unbedingt an ob und wenn ja welchen Blutverdünner Sie nehmen.
Ob eine Vollnarkose möglich und sinnvoll ist, bespricht der behandelnde Arzt in einem Vorgespräch mit Ihnen.
Eine Vollnarkose bei Patienten ab 12 Jahren ist keine Kassenleistung, d.h. die Kosten (ca. 400 – 500€) werden Ihnen vom Anästhesisten in Rechnung gestellt. Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Eingriffs und werden direkt durch den Anästhesisten berechnet, der zu uns in die Praxis kommt.
Bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr zahlt die Krankenkasse eine Vollnarkose.
Gesunde Zähne und guter Zahnersatz sollten möglichst jederzeit erschwinglich sein. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrum (DZR) bieten wir Ihnen die seriöse Möglichkeit, Rechnungsbeträge in Raten zu begleichen. Sprechen Sie uns einfach darauf an, wir beraten Sie gern.
Die Arbeitsfähigkeit kommt auf den Umfang bzw. die Dauer des Eingriffs an, ggf. werden Sie nach dem Eingriff krankgeschrieben.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern in unserer Praxis oder per Telefon während der Sprechzeiten.
Nach der Behandlung
Nach den zielorientierten Eingriffen übernimmt Ihr Hauszahnarzt die Weiterbehandlung.
Durch Patientenbrief und digitale Röntgenbilder werden die Kollegen umfassend informiert.
Bei Unklarheiten sind wir jederzeit für Sie ansprechbar. Nehmen Sie uns beim Wort.
Kontakt
ImplaDens Neubrandenburg
Platanenstraße 10
17033 Neubrandenburg
Telefon 0395 37951666
Telefon 0176 55235240